Asche verstreuen in der Schweiz: was erlaubt ist
Für viele Menschen ist ein Abschied in der Natur der schönste Gedanke. Die Asche an einem Ort verstreuen, der etwas bedeutet hat. Am Lieblingsberg, an einem stillen Waldstück oder an einem vertrauten Gewässer. In der Schweiz ist das grundsätzlich möglich. Über die Asche kannst du weitgehend frei verfügen und immer mehr Menschen wählen diesen naturnahen, persönlichen Weg. Auf dieser Seite liest du, wo das Verstreuen erlaubt ist, welche Einschränkungen gelten und wie du am besten vorgehst.
Ein Ort, der etwas bedeutet.
Für viele der schönste Gedanke: ein Abschied in der Natur.
Ein wachsender Wunsch nach einem Abschied in der Natur
Der Wunsch nach einem freien, naturnahen Abschied wächst seit Jahren. In der Schweiz werden heute rund neun von zehn Verstorbenen kremiert. Im Jahr 2000 waren es etwa 70 Prozent, um 1950 knapp 20 Prozent. Die Kremation ist damit die häufigste Form geworden und sie ist zugleich die Voraussetzung für eine Beisetzung oder Verstreuung in der Natur.
Mit der Kremation wächst also auch die Freiheit, den letzten Ort selbst zu wählen. Statt eines festen Grabs auf dem Friedhof entscheiden sich viele Angehörige bewusst für einen Ort in der Natur, der die Persönlichkeit des Menschen widerspiegelt.
Hier kann man noch beschreiben, dass Friedhöfe so immer leerer werden und entsprechend neue Räume entstehen. Das ist aber ein andere Thema und wird in einem separaten Artikel einmal aufgenommen.
Wo du die Asche verstreuen darfst
Im Wald: Der Wald ist einer der beliebtesten Orte. Das Verstreuen der Asche ist dort grundsätzlich erlaubt und braucht meist keine spezielle Bewilligung. Das Vergraben einer Urne oder das Aufstellen eines Grabmals im Wald ist dagegen nicht gestattet. Für eine förmliche Waldbestattung an einem bestimmten Baum braucht es zudem eine forstrechtliche Bewilligung.
Am Berg: Bergkuppen und Lieblingsplätze in den Alpen sind verbreitete Orte für einen Abschied. Wichtig ist die Rücksicht auf andere. An stark besuchten Aussichtspunkten ist das Verstreuen nicht angebracht.
An Gewässern: Das Verstreuen der Asche in einen See oder Fluss ist vielerorts möglich, sofern niemand in der Nähe badet und der Ort respektvoll gewählt ist. Wichtig ist eine Unterscheidung. Beim Verstreuen wird nur die Asche ausgebracht, die Urne bleibt aussen vor. Möchtest du stattdessen eine ganze Urne im Wasser versenken, ist das etwas anderes und deutlich strenger geregelt. Und Achtung: In einzelnen Kantonen ist das Ausbringen von Asche in bestimmte Gewässer aus Gründen des Trinkwasserschutzes untersagt, etwa am Bodensee in den Kantonen St. Gallen und Thurgau. Prüfe das für dein Gewässer vorab.
Im eigenen Garten: Auf privatem Grund ist das Verstreuen erlaubt, wenn der Eigentümer einverstanden ist. Bei gemieteten oder gemeinsamen Grundstücken brauchst du dessen Zustimmung.
In der Luft: In manchen Kantonen kann die Asche aus einem Heissluftballon, Flugzeug oder Helikopter in den Wind gestreut werden. In einzelnen Kantonen ist das Verstreuen aus Luftfahrzeugen jedoch untersagt. Auch hier gilt: vorab prüfen.
Wenn die Urne weiterlebt.
Nach der Verstreuung wird sie mit dem Vaseneinsatz zur Blumenvase.
Die wichtigsten Grenzen
Über alle Orte hinweg gelten einige gemeinsame Grundsätze. Der Kanton Zürich fasst sie beispielhaft so: Das Verstreuen ausserhalb von Friedhöfen ist gestattet, wenn die Bestimmungen des Forst-, Gewässerschutz-, Luftfahrt-, Bau- und Umweltrechts eingehalten werden und wenn die Asche nicht als solche erkennbar ist und nach kurzer Zeit nicht mehr wahrgenommen werden kann.
Daraus ergibt sich in der Praxis: Verstreue die Asche nur dort, wo sie sich unauffällig in die Natur einfügt. Nicht erlaubt ist es, sie an stark frequentierten Orten auszubringen oder sichtbare Spuren zu hinterlassen. Rücksicht auf andere Menschen steht im Vordergrund, denn Abschiednehmen ist ein sehr persönlicher Moment.
Ein paar Schritte helfen, damit der Abschied ruhig und ohne böse Überraschungen verläuft
Kläre zuerst, ob die verstorbene Person einen Wunsch geäussert hat, idealerweise schriftlich. Das gibt Sicherheit und ist bei manchen Formen sogar Voraussetzung.
Wähle dann einen Ort, der etwas bedeutet, und prüfe, ob das Verstreuen dort zulässig ist. Bei privatem Grund brauchst du die Einwilligung des Eigentümers. Im Zweifel hilft ein kurzer Anruf bei der Gemeinde oder beim Bestattungsinstitut, denn sie kennen die lokalen Regeln.
Wähle einen ruhigen Zeitpunkt mit wenig Wind und wenig Betrieb. So bleibt der Moment würdevoll und die Asche fügt sich unauffällig ein. Und nimm dir Zeit. Ein Abschied in der Natur lässt sich nicht wiederholen.
Welche Urne passt dazu
Für das Verstreuen selbst spielt die Urne keine grosse Rolle. Sie ist dabei nur ein vorübergehendes Gefäss, denn ausgebracht wird die Asche, nicht die Urne. Gut zu wissen: Der Aschebeutel, der in jeder Farvel Urne liegt, eignet sich, um die Asche zum gewählten Ort zu tragen und dort zu verstreuen.
Etwas anderes ist es, wenn du eine ganze Urne in der Natur beisetzen möchtest, also vergraben statt verstreuen. Dann ist eine biologisch abbaubare Urne sinnvoll, die sich rückstandslos zersetzt. Das ist allerdings keine Verstreuung, sondern eine Beisetzung, und dafür gelten eigene Regeln. Mehr dazu findest du im Überblick zu den Bestattungsarten in der Schweiz.
Und danach? Wenn ein Teil der Asche bei dir bleiben soll, kannst du ihn in einer kleinen Urne aufbewahren. Die leere Urne wiederum muss nicht ausgedient haben. Mit dem Vaseneinsatz aus Glas wird sie zur Blumenvase und bleibt als Erinnerungsstück Teil deines Zuhauses.
Ein Platz für die Erinnerung.
Nach der Verstreuung kann die Urne mit Erinnerungsstücken befüllt werden.
Und in Deutschland und Österreich?
Wer aus dem Ausland kommt oder dorthin Bezug hat, erlebt es oft anders. In Deutschland gilt eine Friedhofspflicht, das freie Verstreuen der Asche in der Natur ist dort in der Regel nicht erlaubt. Eine naturnahe Alternative bietet der FriedWald, ein Wald, in dem die Asche an einem Baum beigesetzt werden darf.
In Österreich darf die Urne unter bestimmten Voraussetzungen zu Hause aufbewahrt werden. Das freie Verstreuen der Asche in der Natur ist dort aber ebenfalls untersagt und nur auf ausgewiesenen Streuwiesen möglich. Beim Verstreuen in der Natur geht die Schweiz also einen offeneren Weg.
Häufige Fragen
Ist das Verstreuen der Asche in der Schweiz erlaubt?
Grundsätzlich ja. Das Verstreuen in der Natur ist in der Schweiz möglich. Es gelten aber kantonale Regeln und einige Grenzen.
Brauche ich eine Bewilligung, um die Asche im Wald zu verstreuen?
Für das reine Verstreuen meist nicht. Für eine förmliche Waldbestattung an einem bestimmten Baum braucht es eine forstrechtliche Bewilligung.
Darf ich die Asche in einen See streuen?
Vielerorts ja, sofern niemand in der Nähe badet. In einzelnen Kantonen ist es aber untersagt, etwa am Bodensee. Prüfe das für dein Gewässer vorab.
Darf ich die Asche im eigenen Garten verstreuen?
Ja, mit Einwilligung des Grundeigentümers.
Welche Urne brauche ich zum Verstreuen?
Für das Verstreuen selbst keine bestimmte. Die Asche wird ausgebracht, die Urne bleibt aussen vor. Praktisch ist der Aschebeutel, um die Asche zum Ort zu tragen.
Quellen und weiterführende Informationen
Dieser Artikel stützt sich auf öffentliche und amtliche Quellen. Die wichtigsten sind:
Bestattungsverordnung des Kantons Zürich, zum Verstreuen und Beisetzen ausserhalb von Friedhöfen
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20)
Die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde und können sich ändern. Diese Seite ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsauskunft. Prüfe den konkreten Ort bei deiner Gemeinde oder frag dein Bestattungsinstitut.
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